Zusammenfassung Masterarbeit Carla María Muñoz Tánchez
Anwendbarkeit von GKV-Routinedaten zur Detektion arzneimittelinduzierter Krankenhauseinweisungen bei Heimbewohnern
Die Untersuchung bestand aus zwei Schritten. Im ersten Schritt wurden die ICD-10-codierten Aufnahme-, Haupt-, und Nebendiagnosen aller 28 Patienten mit einem Krankenhausaufenthalt innerhalb eines Jahres mittels ICD-10-UAE-Klassifikation überprüft. Im zweiten Schritt wurde die Medikation auf Basis des Routinedatensatzes analysiert und mit der Medikationsanalyse durch Apotheker auf Basis eines Medikationsplans verglichen. Hierbei wurde die Medikation auf einen möglichen Zusammenhang mit den erfassten Diagnosen überprüft.
Insgesamt wurden bei 10 der 28 Patienten 17 Krankenhauseinweisungen erfasst, bei denen insgesamt 28 Diagnosen (darunter 6 verschiedene Diagnosen) eine Kategorie der ICD-10-UAE-Klassifikation erfüllten. Unter Verwendung des AOK-Routinedatensatzes konnte bei 4 der 6 verschiedenen Diagnosen bei insgesamt 7 Patienten ein Zusammenhang zur Medikation hergestellt werden. Auf Basis des Medikationsplans der Apotheken galt dies für 5 der 6 Diagnosen. Zudem bestand bei zwei arzneimittelbezogenen Problemen aus der Medikationsanalyse der Apotheken ein potentieller Zusammenhang mit Diagnosen der ICD-10-UAE-Klassifikation.
Die Ergebnisse zeigen, dass GKV-Routinedaten von Heimbewohnern zur Detektion arzneimittelinduzierter Krankenhauseinweisungen prinzipiell geeignet sind. Die Ergebnisse der Medikationsanalyse haben jedoch den Vorteil, dass auch Informationen zu Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Therapiedauer in die Kausalitätsbewertung einbezogen werden können. Durch die geringere Fallzahl ist die Aussagekraft jedoch sehr limitiert. Um das Potenzial von Medikationsanalysen im Vergleich zu GKV-Routinedaten genauer abschätzen zu können, sind daher größere Studien erforderlich.